
Dieses einschalige, ungedämmte Trapezprofildach ist für geringe Anforderungen gedacht. Es besteht üblicherweise aus 30 bis 50 mm hohen Trapezprofilen bei Stützweiten bis ca. 4 m. Die Durchbiegungsbegrenzung beträgt < L/150; es ist aufgrund fehlender Wärmedämmung gelegentlich Tauwasserbildung an der Unterseite möglich.
Wenn dies verhindert werden muss, so ist es möglich, solche Elemente mit unterseitiger Beschichtung aus Fischer Kondensstop zu bestellen. Dieses Kunststoffvlies kann zeitweilig auftretendes Tauwasser bis zu 900 g/m² Dachfläche aufnehmen und dieses bei sich ändernden Bedingungen wieder an die Raumluft verdunsten.
Die wasserführenden Profilbleche werden mit der B-Seite nach oben (Negativlage) verlegt und bei Stahlunterkonstruktionen normalerweise durch den Untergurt mit gewindefurchenden Edelstahlschrauben auf den Pfetten befestigt. Bei sehr steifer bzw. auch Holzunterkonstruktion wird teilweise mit zusätzlichen lastverteilenden "Kalotten" durch den Obergurt befestigt.
Die Mindestdachneigung bei Dächern sollte 5 Grad betragen, ohne Querstoß und / oder Öffnungen sind auch 3 Grad möglich. Solche Dächer sind gemäß DIN 4102 (Brandschutz im Hochbau) nicht brennbar und haben ein bewertetes Schalldämmmaß Rw von ca. 18 dB(A).