Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltvorschriften (GSU) der Fischer Profil GmbH für Fremdfirmen

1. Grundsätzliches

Bei Fischer Profil haben Gesundheit und Arbeitssicherheit den höchsten Stellenwert:
Wir sind der Überzeugung, dass alle unsere Aktivitäten sicher durchgeführt werden können. Dieser Grundsatz gilt nicht nur für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fischer Profil, sondern auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fremdfirmen auf unserem Werksgelände, sowie in allen Hallen, Gebäuden und dem Fischer Profil Outlet Center.
Dies bedeutet, dass alle gesetzlichen Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen, wie z.B. Arbeitsschutzgesetze, Unfallverhütungsvorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätze der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), der Berufsgenossenschaft für Holz- und Metall (BGHM), sowie nationale und europäische Arbeits- und Umweltschutzvorschriften bekannt sind und eingehalten werden.
Sofern Fischer Profil auf Sicherheitsmängel aufmerksam macht, bzw. zusätzliche, notwendige Sicherheitsmaßnahmen für die Durchführung der Arbeiten einfordert, sind ggf. entstehende Kosten hierfür von der Fremdfirma zu tragen.
Zivilrechtliche Haftungsansprüche bei Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen oder Bestimmungen dieser GSU durch die Fremdfirma oder deren Mitarbeiter gehen zu deren Lasten. Eine fristlose Kündigung des Vertrages bei Verstößen, insbesondere gegen Umweltschutz-, Arbeitsschutz-, Brandschutz- und/ oder strafrechtliche oder ordnungsrechtliche Bestimmungen, bleibt vorbehalten.
Die nachstehenden Bestimmungen/Anlagen sind Bestandteil des mit der Fremdfirma abgeschlossenen Vertrages, sie dienen zusätzlich der Umsetzung der Inhalte der DGUV-Vorschrift 1. Mit der Annahme der Bestellung verpflichtet sich die Fremdfirma diese Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.
Die Fremdfirma ist verpflichtet, die eigenen Mitarbeiter, sowie mögliche Subunternehmer und deren Mitarbeiter, über den Inhalt der GSU vor Arbeitsbeginn zu unterrichten. Die Fremdfirma hat dies zu dokumentieren und die Beachtung der GSU durch deren Mitarbeiter zu überwachen.
Die hierin definierten Sicherheitsbestimmungen sind ab dem 01.06.2013 Bestandteil jeder Beauftragung für Auftragsleistungen, die auf dem Werksgelände von Fischer Profil ausgeführt werden sollen. Sie sind außerdem jederzeit auf der Fischer Profil Homepage www.fischerprofil.de einzusehen.
Fischer Profil behält sich vor, zusätzliche sicherheitsrelevante Details bei ausgewählten Projektvorhaben vertraglich festzuschreiben.

2. Geltungsbereich

Die nachfolgenden „GSU-Vorschriften für Fremdfirmen“ gelten für alle Fremdfirmen, Unternehmen sowie Einzelpersonen, die Auftragsleistungen bei Fischer Profil ausführen oder sich bei Fischer Profil aufhalten. Diese Information beinhaltet nur die wichtigsten Vorschriften und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

3. Sicherheitsgrundlagen

Fremdfirmen sind verpflichtet, alle Vorkehrungen zu treffen, die zur Durchführung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Mitarbeiter erforderlich sind. Führungskräfte der Fremdfirmen müssen ausreichende Kenntnis hierüber haben. Alle Arbeiten müssen von verlässlichen Personen, denen die damit verbundenen Gefahren bekannt sind, ausgeführt bzw. überwacht werden.
Die schriftlichen Gefährdungsbeurteilungen gemäß § 6 Arbeitsschutzgesetz, sowie Betriebsanweisungen oder Sicherheitsdatenblätter sind auf Verlangen des Auftragsgebers vorzuzeigen.
Die Mitarbeiter der Fremdfirmen müssen regelmäßig zur Arbeitssicherheit unterwiesen und die Unterweisung muss dokumentiert werden. Für die einwandfreie Verständigung zwischen mehrsprachigen Arbeitnehmern hat die Fremdfirma zu sorgen. Fischer Profil behält sich vor, spezielle Sicherheitsunterweisungen des Fremdfirmenpersonals durchzuführen.
Durchfahrten, Zugänge, Ausgänge, Rettungswege sowie Feuerlösch- oder Rettungseinrichtungen müssen stets freigehalten werden.
Auf dem Werksgelände gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Fahrzeuge, die widerrechtlich abgestellt sind, können zu Lasten des Fahrzeugeigentümers abgeschleppt werden.

4. Generelle Verhaltensregeln

4.1 Koordinator

Fremdfirma und Fischer Profil benennen als Ansprechpartner, bzw. Aufsichtsführende Personen je einen Koordinator, sowie deren Stellvertreter, die ihre Arbeiten auf dem Fischer Profil Firmengelände koordinieren.
Der Fischer Profil Koordinator übernimmt die rechtlichen Pflichten der ordnungsgemäßen Einweisung, Überwachung und Koordinierung. Er koordiniert ggf. die Zusammenarbeit mehrerer Gewerke und erteilt die entsprechende Arbeitserlaubnis. Den Anweisungen des Koordinators oder anderer Mitarbeiter von Fischer Profil ist unbedingt Folge zu leisten.

4.2 An- und Abmeldung, Aufenthalt auf dem Firmengelände

Die Fremdfirma benennt dem Koordinator eine vollständige Liste derjenigen Mitarbeiter, die sie bei Fischer Profil einsetzen wird. Die Mitarbeiter erhalten bei ihrem ersten Einsatz auf dem Fischer Profil Werksgelände eine Unterweisung durch den Koordinator, die sie mit ihrer Unterschrift dokumentieren.

5. Verbote

Bei Fischer Profil sind insbesondere verboten:
– Rauchen (mit Ausnahme in den Raucherkabinen)
– Das Hereinbringen und/ oder der Verzehr von Alkohol jeglicher Art
– das Hereinbringen und Führen von Waffen aller Art
– jeglicher private Handel, insbesondere jede Werbe- und Vertretertätigkeit
– das Fotografieren und Filmen
– jegliche Art parteipolitischer Betätigung
– die Durchführung von oder die Teilnahme an Glücksspielen mit oder ohne Geldeinsatz
– Fußgänger dürfen nicht durch offene Tore gehen, sondern müssen stets Türen benutzen
Zuwiderhandlungen werden mit Werksverbot geahndet.

6. Betriebsgeheimnisse

Akten, Zeichnungen, Schriftstücke, Pausen usw. dürfen ohne Erlaubnis des Koordinators nicht aus den Betriebs- und Geschäftsräumen mitgenommen, vervielfältigt oder Unbefugten und Dritten zugänglich gemacht werden. Fotografieren und Filmen ohne Autorisierung sind verboten. Über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ist sowohl während der Dauer der Tätigkeit als auch danach Stillschweigen zu bewahren.

7. Haftung

Fischer Profil übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Werkstoffen, Arbeitsmitteln, Fahrzeugen, Einrichtungen und sonstigen Eigentumswerten der Fremdfirma, ihrer Beauftragten und ihrer Mitarbeiter.
Die Fremdfirmen haften für erstellte Leistungen und Einrichtungen bis zur Abnahme. Sie haften für alle von ihr und den Arbeitsbeauftragten verursachten Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Sie haften insbesondere für Schäden, die aus der Nichteinhaltung der von ihnen einzuhaltenden Vorschriften und dieser Fremdfirmenrichtlinie entstehen. Die Fremdfirmen versichern nachweislich eine gültige und ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben.
Fischer Profil haftet nicht für Schäden, die aus Nichtbeachtung der aufgeführten Bedingungen entstehen. Ebenfalls wird für eingebrachte Gegenstände der Mitarbeiter des Auftragnehmers keine Haftung übernommen

8. Anzeigen bei der Berufsgenossenschaft

Bauarbeiten, Stahlbau-, Beton- und Fertigteilmontagearbeiten sind von der betroffenen Fremdfirma eigenverantwortlich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzuzeigen. Eine Kopie der Anzeige ist dem Fischer Profil Koordinator zu übermitteln.

9. Arbeiten auf dem Firmengelände

9.1 Einrichten und Sichern von Baustellen auf dem Werksgelände

Jede Einrichtung von Baustellen in Art und Größe, sowohl für Neu- als auch für Umbauten, sind in Abstimmung mit dem Fischer Profil Koordinator vorzunehmen. Die Notwendigkeit einer Abgrenzung wird von diesem bestimmt.
Baustelleneinrichtungen, Baugruben, Arbeitsstellen, etc. sind:
– für Umbauten auf ein Mindestmaß an Raum zu beschränken, damit keine Behinderung der Produktion eintritt
– bei Tag und Nacht vorschriftsmäßig zu sichern und auszuschildern; bei Arbeiten an und auf Fahrstraßen und Gehwegen ist die Baustelle nachts ausreichend zu beleuchten
– zum Schutz gegen herabfallende Baustoffe oder Werkzeuge Schutzdächer zu erstellen, oder die Gefahrenzone entsprechend abzusichern; Arbeitsstellen mit Absturzgefahr sind besonders zu kennzeichnen und zu sichern
– an deutlich sichtbarer Stelle mit einem Schild zu versehen, auf dem der Name der Fremdfirma aufgeführt ist, die die Arbeiten durchführt
– mit einer gelb-schwarzem Warnmarkierung zu versehen (alle Teile der Baustelleneinrichtung, die eine Gefährdung für den allgemeinen Werkverkehr bilden)
Bauschutt und Abfälle hat die Fremdfirma regelmäßig eigenständig zu entsorgen. Betriebliche Entsorgungseinrichtungen und -anlagen sind nur mit Genehmigung des Fischer Profil Koordinators zu benutzen. Anfallende Restmaterialien sind unaufgefordert zu entfernen.

9.2 Fertigmeldung und Arbeitsnachweise

Erbrachte Leistungen müssen grundsätzlich von Fischer Profil abgenommen werden. Der Nachweis der ausgeführten Leistungen ist von der Fremdfirma zu erbringen. Dies erfolgt auf Grundlage der vertraglichen Festlegungen (z.B. Leistungsabnahme).
Von der Fremdfirma sind tägliche Arbeitsnachweise zu erstellen und vom Fischer Profil Koordinator abzeichnen zu lassen.
Für die Erbringung einer vollständigen Dokumentation, gemäß allgemein geltender Vorschriften und individueller Vertragsvereinbarung, sowie für die Einweisung des Fischer Profil Personals in sicherheitsrelevante Anwendungen, ist die Fremdfirma verantwortlich.

10. Besondere Gefahren bei Fischer Profil

10.1 Lebensgefahr durch automatische Löscheinrichtungen

Der Server-Raum in der Verwaltung, und der Leitrechner-Raum in Halle 5 sind mit automatischen Löscheinrichtungen ausgerüstet. Diese Bereiche sind mit Hinweisschildern gekennzeichnet.
Beim Ertönen eines ununterbrochenen Warntones müssen alle Personen den entsprechenden Arbeitsbereich umgehend verlassen. Nach Ablauf einer Verzögerungszeit, dringt das gasförmige Löschmittel in die Räume und verdrängt die Atemluft.
Es besteht akute Erstickungsgefahr.

10.2 Unfallgefahren durch Krananlagen

Es besteht Gefahr durch herabstürzende Lasten, begeben Sie sich niemals unter oder neben schwebende Lasten. Achten Sie auf die optischen Warnsignale bei Kranbewegungen. Viele Krananlagen bewegen sich funkferngesteuert. Bei Arbeiten im Bewegungsbereich von Krananlagen müssen diese freigeschaltet werden. Es ist Vorsicht geboten beim Arbeiten in der Nähe offener Kranschleifleitungen; Gefahr durch Stromschlag

10.3 Unfallgefahren durch automatisch anlaufende Produktionsanlagen

Manche Anlagen und Maschinen in den Produktionsbereichen werden automatisch gesteuert. Fremdfirmen müssen sich vor Arbeitsbeginn eingehend über das Umfeld in dem jeweiligen Arbeitsbereich informieren.

10.4 Unfallgefahr durch innerbetrieblichen Transport

Durch das hohe Aufkommen von innerbetrieblichen Transporten (insbesondere durch LKW und Stapler) besteht auf dem Gelände von Fischer Profil eine erhöhte Gefährdung. Fußgänger dürfen sich einem Gabelstapler erst dann nähern, wenn sie dies zuvor dem Fahrer signalisiert haben, und der Fahrer den Gabelstapler abgeschaltete hat. Der Sicherheitsabstand zwischen Gabelstapler und Fußgänger beträgt je nach Größe des Staplers 1 – 5 m.

11. Sauberkeit und Ordnung

Fremdfirmen und deren Mitarbeiter sind aufgefordert, auf Sauberkeit und Ordnung an der jeweiligen Arbeitsstelle, auf den Verkehrswegen, sowie in den Umkleide- und Aufenthaltsräumen zu achten.

11.1 Abfallentsorgung

siehe hierzu Art. 9.1

12. Verhalten im Notfall

Notrufnummer 7112 oder 112
Bei Sirenenalarm (längerer Sirenenton) sind die Gebäude/Hallen umgehend zu verlassen und der Sammelplatz aufzusuchen.
Sind größere Mengen von Gefahrenstoffen ausgelaufen, die nicht in die Kanalisation gelangen dürfen, muss sofort der Fischer Profil Koordinator oder ein anderer Fischer Profil Mitarbeiter informiert werden, damit die Kanalzufuhr verschlossen und notfalls externe Hilfe gerufen werden kann. Es muss ebenfalls darüber informiert werden, wenn Gefahrstoffe bereits ins Erdreich gelangt sind.
Die gekennzeichneten Fluchtwege und Notausgänge sind immer freizuhalten.

13. Medizinische Versorgung/ Unfälle melden

Der Auftragnehmer hat Erste Hilfe selbst sicherzustellen. Falls erforderlich, wird der Fischer Profil Koordinator hierbei unterstützen.
Jeder Erste-Hilfe- oder Arbeitsunfall, Feuer, Gasausbrüche, Emissionen, Auslauf von Flüssigkeiten, etc. ist unverzüglich beim Fischer Profil Koordinator oder an der Rezeption zu melden. Unfallereignisse ohne Personenschaden, sogenannte Beinahe-Unfälle, oder unsichere Handlungen/Bedingungen, bei denen Personen hätten verletzt werden können, sind ebenfalls umgehend dem Fischer Profil Koordinator zu melden.
Die von Fischer Profil geführten Unfall- bzw. Erste-Hilfe-Meldungen entbinden die Fremdfirmen nicht, ihrer Unfallmeldepflicht bei der Berufsgenossenschaft (BG) und der Gewerbeaufsicht/Bezirksregierung, Abteilung Arbeitsschutz, nachzukommen.

14. Umweltschutz

Bei allen Tätigkeiten auf dem Fischer Profil Werksgelände sind die gesetzlichen Bestimmungen des Umweltschutzes hinsichtlich Wasser-, Boden- und Luftreinhaltung, Abfallbeseitigung und Lärmschutz zu beachten. Dies bedeutet auch, dass beim Einsatz von Materialien jeglicher Art die Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung zum Schutz der Mitarbeiter und der Umwelt beachtet werden müssen.
Führt die Fremdfirma vor Ausübung ihrer Tätigkeit wassergefährdende oder brennbare Stoffe mit, so sind notwendige Ausrüstungen zur ggf. erforderlichen Sicherung bei Leckagen und Freisetzungen von Stoffen mitzuführen (Aufsaugmittel, Feuerlöscher usw.).
Anfallende Abfälle haben die Fremdfirmen selbst, entsprechend den Bestimmungen des Abfallgesetzes und den hierzu erlassenen Rechtsverordnungen, wie z. B. der Technischen Anleitung zur Lagerung, chemisch-physikalischen und biologischen Behandlung und Verbrennung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen (TA Abfall), zu entsorgen.

15. Arbeitskleidung/ PSA

Die Fremdfirmen sind verantwortlich, dass ihre Mitarbeiter auf dem Werksgelände von Fischer Profil in Abhängigkeit der Tätigkeit zweckentsprechende Arbeitskleidungen und Ausrüstungen benutzen bzw. tragen.

16. Fremdfirmen-Fahrzeuge, Versicherungs- und Führerscheine für Fremdfahrzeuge

Die Benutzung von Fahrzeugen und Arbeitsgeräten von Fischer Profil, (insbesondere solche, für die besondere Befähigungen erforderlich sind, z.B. Gabelstapler) durch Fremdfirmen ist nicht gestattet, sofern sie nicht vertraglich geregelt ist.
Fahrzeuge von Fremdfirmen müssen die vorgeschriebenen Sicherheitsüberprüfungen erfolgreich absolviert haben. Für das jeweilige Fahrzeug muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Nicht amtlich zugelassene Kraftfahrzeuge, die auf dem Werksgelände eingesetzt werden, müssen sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden.
Fahrzeuge von Fremdfirmen dürfen nur aus betriebsbedingten Gründen einfahren und nur mit Genehmigung des Fischer Profil Koordinators über Nacht abgestellt werden. Sie dürfen den Geschäftsbetrieb nicht stören. Abstellplätze werden durch den Fischer Profil Koordinator zugewiesen. Die Einfahrerlaubnis kann jederzeit außer Kraft gesetzt oder entzogen werden.

17. Arbeitsgeräte, Werkzeuge, Materialien, Maschinen und Geräte

Werkzeuge, Maschinen, Fahrzeuge und Arbeitsgeräte (z.B. Gabelstapler, Elektrogeräte etc.), deren sich die Fremdfirma oder in ihrem Auftrag tätige Personen zur Durchführung der vertraglich übernommenen Arbeiten auf dem Fischer Profil Werksgelände bedienen, müssen allen Sicherheitsvorschriften entsprechen. Für überwachungsbedürftige Anlagen müssen entsprechende Prüfbücher vorhanden sein.
Die Arbeitsmittel (z. B. ortsveränderliche Elektrogeräte, Leitern etc.) müssen regelmäßig geprüft sein. Prüfplaketten müssen am Arbeitsmittel vorhanden sein. Ortsveränderliche Anschlussleitungen sind mechanisch geschützt zu verlegen. Beschädigungen durch Flurförderfahrzeug, wie z.B. Gabelstaplern sind vorzubeugen.
Für alle Materialien und Arbeitsmittel sind hinsichtlich des Transportes die einschlägigen Vorschriften zur Beförderung (z.B. Gas-/Sauerstoffflaschen) und der Ladungssicherung einzuhalten.

18. Besondere Sicherheitsanforderungen

18.1 Verladung

Siehe Anlage Nr. 1 Sicherheitshinweise – Verladungsinformationen

18.2 Arbeitsgenehmigungen

Arbeitsgenehmigungen (Muster siehe Anlage Nr.2) werden für folgende Arbeiten durch den Fischer Profil Koordinator erteilt, für die ein erhöhtes Risiko besteht:
– Schweiß-/Trenn-/Brenn-/Schleifarbeiten
– Arbeiten in Höhen
– Arbeiten an der Pentan-Anlage oder mit Gefahrenstoffen
– Arbeiten an spannungsführenden Anlagen und Geräten

18.3 Arbeiten mit offenem Feuer, z.B. Schweiß-/Trenn-/Brenn-/Schleifarbeiten

Eine schriftliche Arbeitsgenehmigung ist immer erforderlich bei der Durchführung von Bau- und Reparaturarbeiten und beim Einsatz von offenem Feuer (dazu gehören auch Autogen- und Elektroschweißen sowie funkenreißende Arbeiten).
Schweiß-/Trenn-/Brenn-/Schleifarbeiten dürfen auf Dachflächen nur durch sachkundige Firmen durchgeführt werden (siehe auch Art. 18.10 Arbeiten in Höhen).
Fischer Profil behält sich vor, Arbeiten zu Lasten der Fremdfirma unterbrechen oder stilllegen zu lassen, wenn Brandschutzmaßnahmen nicht beachtet werden. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Anordnung entstehen, ist die Fremdfirma voll verantwortlich und regresspflichtig.
Für alle Schweiß- und Brennarbeiten auf dem Fischer Profil Werksgelände dürfen nur mangelfreie Geräte verwendet werden, die mit Flammrückschlagsicherung im Schlauch vor dem Druckminderventil ausgerüstet sind und das Berufsgenossenschaftliche Prüfzeichen tragen.
Anmerkung:
Die vorgenannte Rückschlagsicherung ist funktionell nicht anwendbar bei Einsatz von Propan-/ Butangas-Flaschen als Niederdruck-Brenngas und entfällt bei derartigen Fällen. Bei Unterbrechung bzw. nach Beendigung der Schweiß- und Brennarbeiten ist sicherzustellen, dass die Flaschenventile geschlossen sind, und das Schlauchsystem nicht mehr unter Druck steht.
Grundsätzlich darf nicht mehr als ein halber Tagesvorrat an Öl, Benzin, Farbe, Verdünner, Kleber in Gebäuden und auf Dachflächen bereitgehalten werden. Alle brennbaren Flüssigkeiten, die einen Flammpunkt von 55 °C (leichtentzündlich) oder darunter haben und deren Einbringen in Gebäude oder Verwendung auf Dachflächen unvermeidbar ist, müssen in bruchsicheren, absolut dichtverschließbaren Behältern gehalten werden. In diesem Zusammenhang sind die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung zu beachten.
Siehe auch Art. 18.11 Gefahrstoffe

18.4 Ex-Bereiche

Siehe Art. 18.11 Gefahrstoffe/ Pentan-Anlage
Das Betreten der gekennzeichneten Ex-Bereiche ist grundsätzlich für Unbefugte verboten.

18.5. Arbeiten in der Nähe von oder an stromführenden Anlagen und Geräten

Eine schriftliche Arbeitsgenehmigung ist auszufüllen, wenn an stromführenden Anlagen und Geräten gearbeitet werden soll.
Arbeiten an unter Spannung stehenden, nicht isolierten elektrischen Leitungen oder Anlagenteilen sind grundsätzlich verboten. Eine Ab- oder Teilabschaltung des elektrischen Stroms muss frühzeitig beim Fischer Profil Koordinator beantragt werden. Eigenmächtige Handlungen an elektrischen Einrichtungen sind streng verboten.

18.6 Stromversorgungsanlagen

Stromversorgungsanlagen (Mittel- und Niederspannung) bis zu den Übergabestellen werden vorrangig durch Elektrofachkräfte von Fischer Profil bedient und gewartet. Im Falle von Reparatur- bzw. Wartungsaufträgen für Fremdfirmen, dürfen Schalthandlungen nur durch Elektrofachkräfte und nach vorheriger Abstimmung mit dem zuständigen Fischer Profil Koordinator vorgenommen werden.

18.7 Versorgungsleitungen

Wasser- und Abwasser, Ver- und Entsorgungsleitungen sind durch die Fremdfirma nur nach vorheriger Absprache mit dem Fischer Profil Koordinator freizulegen oder auszuschalten.

18.8 Arbeiten an Gasleitungen

Arbeiten an Gasleitungen dürfen ausschließlich durch autorisierte Fachfirmen durchgeführt werden. Die betreffenden Unfallverhütungsvorschriften sind strikt einzuhalten.

18.9 Sprengungen, Abbrucharbeiten, Stemmarbeiten und Ausschachtungen

Diese Arbeiten dürfen nur durch Fachkräfte mit entsprechenden Genehmigungen, sowie unter Einhaltung aller notwendigen Sicherheitsmaßnahmen und geltender Bestimmungen durchgeführt werden.
Im Vorfeld hat sich die beauftragte Fremdfirma die Pläne über die Lage eventueller Versorgungsleitungen zu beschaffen.

18.10 Druckluftprüfungen

Prüfungen an Druckluftleitungen dürfen nur durch Fachfirmen durchgeführt werden.

18.11 Arbeiten in Höhen

a) Arbeitsgenehmigungen
Für Arbeiten in Höhen, inklusive Dacharbeiten, muss eine ausgefüllte Arbeitsgenehmigung vorliegen.
b) Arbeiten auf und in der Nähe von Krananlagen
Vor Arbeitsbeginn muss eine Abstimmung und Durchführung aller notwendigen Sicherheitsmaßnahmen erfolgt sein. Dies betrifft auch Arbeiten mit Hubbühnen oder mobilen Kranfahrzeugen in Fahrbereichen von schienengeführten Werkskrananlagen.
c) Sicherheitsmaßnahmen gegen Absturz
Gerüste müssen vorschriftsmäßig errichtet werden und sind bestimmungsgemäß zu benutzen und zu kennzeichnen (inkl. Firmenname). Hubarbeitsbühnen dürfen nur von ausgebildeten und unterwiesenen Personen bedient werden.
Kann an erhöht liegenden Arbeitsplätzen nicht vom Gerüst aus gearbeitet werden, müssen Absturzsicherungen, verwendet werden. Dies gilt insbesondere bei Arbeiten auf Dächern, Kranen und auf Kranbahnen.
Für Dacharbeiten sind durch die Fremdfirmen ausschließlich befähigte Personen einzusetzen.
d) Zustand von Ausrüstungsgegenständen
Sämtliche Ausrüstungen und Gegenstände, die beim Arbeiten in Höhe verwendet werden, müssen den gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Zustands, Prüfung, Kennzeichnung, etc. entsprechen
e) Verantwortungen des Gerüstbauunternehmers
Das ausführende Gerüstbauunternehmen ist verantwortlich für den betriebssicheren Auf- und Abbau von Gerüsten, von Arbeitsbühnen und von Gerüsten auf Kränen.
Der Gerüstaufbau hat entsprechend der Regelausführung oder der Übereinstimmung mit dem Gerüstbrauchbarkeitsnachweis zu erfolgen.
Die Fremdfirma ist für den einwandfreien Zustand der Gerüstbauteile, für vorschriftsgemäße Überprüfungen der Gerüstbetriebssicherheit, und für die deutliche und dauerhafte gesetzliche Gerüstkennzeichnung nach Fertigstellung verantwortlich.
f) Verantwortungen des Gerüstbenutzers
Jede Fremdfirma, die Gerüste (fahrbar/nicht fahrbar), Arbeitsbühnen und Gerüste auf Kränen benutzt, ist verantwortlich für:
– Überprüfung auf augenfällige Mängel vor der Benutzung
– Bestimmungsgemäße Gerüstverwendung
– Unterweisung seines Personals
– Erhaltung der Betriebssicherheit. Gerüste sind ständig zu überwachen, das gilt insbesondere nach längeren Arbeitsunterbrechungen, sowie nach Sturm, Frost und anderen Naturereignissen.
– Zustandserhaltung und Reinigung.
Eigenmächtige Gerüstveränderungen sind verboten.
g) Arbeitsleitern
Leitern dürfen nur für Arbeiten geringeren Umfangs und mit geringer Belastung verwendet werden. Die Leitern müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, gültige Prüfnachweise haben, und dürfen nur von unterwiesenen Personen benutzt werden.

18.12 Gefahrstoffe/ Pentan-Anlage

Eine schriftliche Arbeitsgenehmigung ist auszufüllen, wenn an der Pentan-Anlage oder mit Gefahrstoffen gearbeitet werden soll.
Wird von einer Fremdfirma ein Einsatz von Gefahrstoffen geplant, ist Fischer Profil vorab ein gültiges Sicherheitsdatenblatt, eine Gefahrenanalyse und eine Betriebsanweisung vorzulegen.
Gefahrstoffe dürfen auf keinen Fall in die Kanalisation oder in das Erdreich gelangen. Havarien sind umgehend dem Fischer Profil Koordinator oder der Sicherheitsfachkraft bzw. dem Umweltbeauftragten von Fischer Profil zu melden
Stoffe, die in der Stoffliste der Chemikalien-Verbotsverordnung aufgeführt sind, dürfen von Fremdfirmen nicht auf das Fischer Profil Betriebsgelände gebracht werden.

a) Umgang, Lagerung und Entsorgung
Der Umgang mit Gefahrstoffen hat gemäß der Gefahrstoffverordnung und des Umwelt- und Wasserschutzgesetzes zu erfolgen. Gefahrstoffe, die auf der Baustelle verwendet werden müssen, dürfen nur gelagert werden, wenn sie:
– gekennzeichnet sind,
– der Lagerort besonders abgesperrt ist,
– den zuständigen und unterwiesenen Beschäftigten die damit verbundenen Gefahren bekannt sind.
Gefahrstoffe sind nur in zugelassenen Behältern und den entsprechenden technischen Schutzeinrichtungen bereitzustellen und sind mit Namen und Gefahrensymbol zu kennzeichnen.
Nach Beendigung der Arbeiten sind die verwendeten Gefahrstoffe durch die Fremdfirma umgehend von der Bau- oder Montagestelle zu entfernen. Für die fachgerechte Entsorgung im Zusammenhang mit dem Auftrag anfallender Abfälle, Reststoffe, Leergebinde, etc. ist die Fremdfirma verantwortlich.

Anlagen:

Anlage Nr. 1 : Sicherheitshinweise

Anlage Nr. 2 : Anlage Nr. 2 entnehmen Sie bitte der pdf-Datei dieser Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltvorschriften.