Abnahme

Unmittelbar nach Beendigung der Verlegearbeiten der Bauelemente und vor Beginn von Nachfolgegewerken (z. B. Dachdichtungsarbeiten, Arbeiten an Außenanlagen usw.) sollte eine Abnahme, ggf. auch Teilabnahme erfolgen. Zumindest sollte eine gemeinsame Besichtigung erfolgen, über die ein Protokoll angefertigt wird. Streitigkeiten über die Ursachen für spätere Mängelrügen können so vermieden werden.

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