Befähigungen der Montagefirma

Gemäß der vom IFBS Düsseldorf herausgegebenen „Richtlinie für die Montage von Stahlprofiltafeln für Dach-, Wand- und Deckenkonstruktionen“ sind auf Verlangen des Bauherrn von der ausführenden Firma folgende Nachweise zu erbringen:

a) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, der gesetzlichen Krankenkassen und des Finanzamtes

b) Bescheinigung über ausreichenden Versicherungsschutz des Unternehmens

c) für firmenfremdes Personal: behördliche Bescheinigung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

d) Nachweis über ausreichende Erfahrung in der Montage von Profiltafeln aus Metall – insbesondere aus Stahl -, z.B. durch das IFBS-Qualitätszeichen „Montagearbeiten mit Bauelementen aus Stahlblech für Dach-, Decken- und Wandsysteme“

e) Das Baustellen-Führungspersonal muss die Einhaltung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften überwachen.

Es gelten insbesondere:
VBG 1 – Allgemeine Vorschriften
VBG 37 – Bauarbeiten
VBG 74 – Leitern und Tritte
Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Montage von Profiltafeln des IFBS. Außerdem ist die Arbeitsstättenverordnung zu beachten.

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