Antwort:

Alle bauaufsichtlichen Zulassungen für Kassettenprofile regeln die herkömmliche Bauart einer zweischaligen Konstruktion, wobei die Außenschale aus Trapezprofilen besteht, die unmittelbar an die schmalen Kassettenobergurte angeschlossen sind.

In den letzten Jahren werden von den Gestaltern horizontal oder schräg angeordnete Wellprofile gefordert.
In diesen Fällen wird zwischen horizontalen Kassettenprofilen und horizontalen Wellprofilen eine zusätzliche Distanzkonstruktion in Abständen zwischen 800 bis 1500 mm aus Z- oder Hutprofilen angeordnet.

Diese Ausführungsart ist nicht durch die bauaufsichtliche Zulassung abgedeckt, da die Distanzprofile größere Abstände aufweisen, als der in der Zulassung oder den Belastungstabellen angegebene max. horizontale Abstand der Verbindungsmittel zwischen Trapezprofil und Kassette.

Durch die gegenüber den Zulassungsvorgaben verringerte Aussteifung vermindert sich die Tragfähigkeit der Kassettenprofile.

Solche Sonderbauarten müssen in jedem Einzelfall von einem erfahrenen Statiker bemessen werden. Zusätzlich muss im Allgemeinen eine gutachterliche Stellungnahme z. B. von der Universität Karlsruhe eingeholt werden.

Die Kosten für eine prüffähige Statik betragen je nach Aufwand zwischen € 1.000,- und € 2.000,-, hinzu kommen die Kosten für das Gutachten von etwa € 400,-. Solche Sonderbauarten sollten am besten frühzeitig mit dem zuständigen Bauaufsichtsamt bzw. Prüfstatiker abgeklärt werden.

Netphen, im Juli 2001

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