1. Fischer Trapezprofile als Dachdeckung

Die Mindestdachneigung von Dachdeckungen aus Trapezprofilen sollte ohne Querstöße und Dachöffnungen 3° und mit Querstößen und Dachöffnungen 5° nicht unterschreiten.

Im Teil 3 der DIN 18807 ist unter Punkt 4.9.3 ‚Niederschlag‘ sehr allgemein vermerkt, wie das Eindringen von Wasser bei Dach- und Wandsystemen durch geeignete Maßnahmen dauerhaft zu verhindern ist. Hier ist auch ‚die Vornahme zusätzlicher Dichtungsmaßnahmen im Bereich von Anschlüssen, Übergängen und Durchbrechungen (z.B. an Fenstern, Türen, Belichtungs- und Belüftungseinrichtungen u.ä.) sowie an den Quer- und Längsstößen der Trapezprofile als Dachdeckung‘ erwähnt.

Bezüglich der Abdichtung von Dachdeckungen aus Trapezprofilen gibt es als anerkannte Regeln der Bautechnik detaillierte Festlegungen, z. B. die ‚IFBS-Richtlinie für die Montage von Stahlprofiltafeln für Dach-, Wand- und Deckenkonstruktionen‘ als Anhang von ‚Hinweise für Deckungen und Bekleidungen mit profilierten Blechtafeln und -bändern und industriell vorgefertigten Elementen‘. Weiterhin die ‚IFBS-Richtlinie für die Planung und Ausführung zweischaliger, wärmegedämmter, nichtbelüfteter Metalldächer‘.

In der IFBS-Montagerichtlinie steht unter 8.2.5, Längsstoßausbildung: ‚Bei Dachneigungen < 8 ° ist eine durchlaufende Dichtung vorzusehen‘ und in der IFBS-Richtlinie für die Planung und Ausführung zweischaliger, wärmegedämmter, nicht belüfteter Metalldächer steht auf Seite 22: ‚Längsstoßabdichtungen empfohlen bei Dachneigung < 5° durchlaufende Dichtungen.‘

In den ‚Hinweise für Dachdeckungen mit profilierten Blechtafeln und Bändern‘ steht unter.8.2 Überdeckungen und Dachneigungen: Bei Dachneigungen mit 8 ° und darunter, sind innerhalb der Seiten- und Höhenüberdeckungen zusätzlich durchlaufende Dichtungen notwendig‘.

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