Kontrollen vor Verlegung

Vor Aufnahme der Montagearbeiten ist zu überprüfen, ob sich die Baustelle im vertraglich vereinbarten Zustand befindet. Dazu gehört im Allgemeinen, dass

  • eine befestigte Zufahrt zur Einbaustelle besteht, die mit Sattel- und Gliederfahrzeugen bis zu 40 Tonnen Gesamtlast und entsprechenden Autokranen befahren werden kann,
  • geeignete Arbeitsräume mit entsprechend tragfähigem Untergrund, z. B. für den Einsatz von Fahrgerüsten, vorhanden sind,
  • für die Lagerung der Bauteile geeignete Lagerflächen zur Verfügung stehen.

Die Unterkonstruktion muss vor Verlegung der Bauelemente auf ihre Beschaffenheit wie Ebenheit, Rechtwinkligkeit, erforderliche Auflagerbreiten usw. überprüft werden. Falls Mängel oder Fehler vorhanden sind, die die Montage erschweren oder gar unmöglich machen, ist gem. VOB Teil B § 4, Ziffer 3 eine schriftliche Mitteilung an den Auftraggeber mit der Bitte um Nachbesserung erforderlich.

Schreibe einen Kommentar