Photovoltaik – Was ist zu beachten?

 

Hinweise für die Planung und Ausführung

Solaranlagen sind Bestandteil des Gebäudes und unterliegen damit den Bestimmungen des Bauordnungsrechtes. Hier gelten im Wesentlichen die Landesbauordnung und das Bauproduktengesetz, ggf. ist die Einrichtung der Solaranlage genehmigungspflichtig.
Der IFBS und der Qualitätsverband Solar und Dachtechnik (QVSD) habe eine Unterlage „Solartechnik in Metallleichtbau“ Stand 08.2012 veröffentlicht. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat „Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen“ Stand 05.2012 veröffentlicht. Die Unterlagen geben Informationen zu den bautechnischen Anforderungen der Landesbauordnung, sowie zur Verwendung. Die Hinweise betreffen folgende Komponenten, Module, Montagesystem (Kollektortragsystem) und Befestigungsmittel der Montagesysteme untereinander und am Bauwerk.
Diese FAQ enthält Auszüge aus diesen Unterlagen, die vollständigen Dokumente können im Downloadbereich heruntergeladen werden.

 

Verantwortung bei Planung und Ausführung

Der Bauherr der Solaranlage trägt nach der jeweiligen Landesbauordnung die Pflicht, nur zulässige Baumaßnahmen umzusetzen zu lassen. Er ist bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Beseitigung dafür verantwortlich, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Bei Bestandsgebäuden ist während der Planung, spätestens vor Beginn jeglicher Montagetätigkeit, die Sicherstellung der Tragfähigkeit der Unter- / Trag-konstruktion, der Dachdeckung oder Wandbekleidung und der Beständigkeit der gesamten Konstruktion für die Dauer der zu erwartenden Nutzungszeit der Solaranlage zu überprüfen. Sollte die Konstruktion in einem Zustand sein, der zu erwarten lässt, dass während der Nutzungsdauer der Solaranlage eine Demontage zu Wartungs- oder Sanierungszwecken der Unterkonstruktion erforderlich werden wird, ist der Bauherr hierauf hinzuweisen.
Als Planungsbasis ist die vorhandene Bausubstanz sowohl unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten als auch unter dem Aspekt der baulichen Sicherheit zu prüfen.


Nachweise

Die Nachweise der Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit sind für die Solaranlage, die Verbindung zum Bauwerk und das Bauwerk selbst nach den geltenden technischen Baubestimmungen zu führen.
Bei der Lasteinleitung in einzelne Trapez- oder Sandwichelementprofilrippen ist auf eine ausreichende Querverteilung zu achten. Andernfalls sind die Lasten als Linien- oder Punktlasten anzusetzen bzw. entsprechend auf eine äquivalente Flächenlast umzurechnen.
Bei Dächern aus Trapezprofilen darf der Nachweis der Lasteinleitung und Lastweiterleitung und der Befestigung durch Berechnung oder auf Basis eines Verwendungsnachweises erfolgen. Die Lasteinwirkungen dürfen in der Profiltafelebene abgeleitet werden.
Bei Dächern aus Sandwichelementen hat die Lasteinleitung wie folgt zu erfolgen:
– Unmittelbar in die Unterkonstruktion
– An der oberen Deckschale, sofern das Sandwichelement für die Einleitung bzw. Weiterleitung von Einzel-, Linier- oder Flächenlasten nachgewiesen ist
Es ist immer ein entsprechender Verwendbarkeitsnachweis erforderlich.

 

Korrosionsschutz

Der Korrosionsschutz ist in Abhängigkeit von der Lage des Gebäudes, der geplanten Nutzungszeit und den zu erwartenden Einwirkungen verantwortlich zu planen.
Die selbstreinigende Wirkung der Dachflächen wird durch die Solaranlagen behindert bzw. verhindert. Dies führt zu höheren Korrosionsbelastungen, die bei der Planung zu berücksichtigen sind.
Bei bestehenden Bauwerken ist bei einer Bestandsprüfung auch die Eignung der Oberflächen für die geplante Nutzung und verbleibende Nutzungsdauer zu beurteilen.

Montage
Vor der Montage ist die Begehbarkeit der Dachdeckung zu prüfen.
Bei der Montage sind Lastkonzentrationen zu vermeiden, bzw. entsprechende Einwirkungen müssen geplant und nachgewiesen werden.

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