Antwort:

Bei ausreichend ebener Massivwand sind einteilige Unterkonstruktionen verwendbar.

Allerdings ist zu beachten, daß sich jedes Gewerk innerhalb der jeweils zulässigen Toleranzen bewegen muss, bzw. darf.

So haben Rohbaugewerke rel. große zulässige Toleranzen.

Falls die zu bekleidende Massivwand aus Mauerwerk besteht, so gilt hierfür gemäß DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 5 „Nichtflächenfertige Wände und Unterseiten von Decken bei z. B. 1 Meter Messpunktabstand eine zulässige Unebenheit von 10 mm.

Die zulässige Toleranz für fertige Wandflächen beträgt gemäß 18202, Tabelle 3, Zeile 6 „ Flächenfertige Wände und Unterseiten von Decken, z. B. geputzte Wände, Wandbekleidungen, untergehängte Decken“ lediglich 5 mmm bei 1 Meter Messpunktabstand.

Das heißt, der Erbauer einer Wandbekleidung, z. B. aus Trapezprofilen muss die möglichen größeren, zulässigen Toleranzen der Massivwand ausgleichen können, dies ist mit einteiligen Unterkonstruktionen kaum möglich, sondern hier muss man beispielsweise mit 2 Z-Profilen oder Konsolen und durchlaufenden Profilen arbeiten.

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