Antwort:

Leider gibt es keine Fertigungsmethode ohne Toleranzen, deshalb ist auch die wiederholte Herstellung eines absolut gleichen Farbtones bei Bauelementen praktisch nicht möglich.
Es gibt häufig Anfragen beim RAL-Farbkartenservice nach der erlaubten Abweichung von Farbtönen zu RAL-Farbvorlagen, die der jeweiligen Bestellung zugrunde lagen. Der RAL schreibt jedoch keine Grenzen vor, jenseits derer ein RAL-Farbton keiner mehr ist. Das RAL-Register bzw. die in diesem enthaltenen RAL-Karten dokumentieren keinen genauen Farbton. Eine RAL-Karte kann daher nicht als Bezug für Farbtondifferenzvereinbarungen herangezogen werden und nur als Richtschnur Anwendung finden.
An sich gleiche Farbtöne sehen auf unterschiedlichen Untergründen, wie z. B. Kunststoff, Holz, Metall anders aus, insbesondere auch durch unterschiedliche Rauigkeiten und Art und Intensität des Lichteinfalls.
Ebenfalls spielen unterschiedliche Auftragsverfahren, wie Bandbeschichten, Spritzen, Streichen oder Rollen und unterschiedliche Lackbasen dabei eine Rolle.
Innerhalb einer geschlossenen Fläche sollte ein weitgehend einheitlicher Farbton gegeben sein, Farbtonabweichungen bei z. B. zwei über Eck aneinandergrenzenden Flächen oder bei „Trennung“ durch Stöße, Kantprofile, Versprünge, usw. sind meist nicht störend und deshalb kein Mangel.
Für den visuellen Vergleich des Farbtons von Beschichtungsstoffen kann die DIN ISO 3668 herangezogen werden.
Bei Lieferung von verschiedenen Lieferanten, bei Lieferung verschiedener Chargen vom selben Hersteller oder sogar bei verschiedenen Blechdicken vom selben Hersteller ist nicht gewährleistet, dass der gleiche Farbton und/oder Glanzgrad erreicht wird.
Bei nicht ausdrücklich beauftragter Lieferung von Kantprofilen und Profilblechen aus der gleichen Charge, kann es daher zu Farbtonabweichungen zwischen diesen Produkten kommen.
Die Beurteilung des Farbtonunterschiedes von Mustern mit geringen Farbtonabweichungen führt bei mehreren Beurteilern häufig zu unterschiedlichen Urteilen. Klarheit besteht erst, wenn die noch zulässigen Abweichungen genau beschrieben werden oder wenn nicht ein, sondern zwei Muster vereinbart werden – sogenannte „Grenzmuster“, zwischen denen die vereinbarte Ausführung liegen muss. In der Praxis der Lack-Hersteller werden in steigendem Maße Farbtonabstände gemäß DIN 5033, Teil 1 durch eine Maßzahl beschrieben.
Farbabstände werden nach verschiedenen Formeln ermittelt, die Resultate können nicht direkt miteinander verglichen werden. Nach DIN 6174 und ISO 7724-1-3 ist das Verfahren zur Messung des Farbtones und Farbabstandes zweier Proben vergleichbarer Farbtöne gemäß der CIELABFormel durchzuführen (s. ECCA- Prüfverfahren T3-1985 und DIN 53236).
Zwei Farbtöne mit einem größeren Abstand als ΔE*ab = 1 können mit dem Auge unterschieden werden. Ein Farbabstand von bis zu ΔE*ab = 2 zwischen der Lieferung und einem Referenzmuster oder zwischen den einzelnen Lieferpartien stellt je nach Farbton im Allgemeinen eine hinnehmbare Abweichung dar. Dies gilt für Beschichtungen mit Nennschichtdicken größer oder gleich 25 μm.
Bei Nennschichtdicken ≤ 15 μm, sogenannten DU- Beschichtungen oder Rückseitenlackierungen (RSL) können die Farbabstände durch den durchschimmern-den metallischen Überzug selbst innerhalb eines Coils deutlich größer sein und sind deshalb nicht reklamierbar.
Grundsätzlich muss bei Metallic-Lackierungen und hellen, und damit schlecht deckenden, Farbtönen damit gerechnet werden, dass zwischen verschiedenen Lieferungen keine Farbtongleichheit besteht.
Bei Metallic-Lackierungen sind Bewertungen nach CIELAB- Formel nicht möglich, hier kann nur eine subjektive visuelle Beurteilung vorgenommen werden.
Weiterführende Informationen und Unterlagen sind zwei Schriften vom IFBS:

  • Beurteilung von Abweichungen im Metallleichtbau
  • Ausführungstoleranzen im Metallleichtbau

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