In der DIN 18807-1 (Trapezprofile im Hochbau- Stahltrapezprofile) aus Juni 87 sind in den Tabellen 1 und 2 die erforderlichen Korrosionsschutzklassifizierungen für beide Seiten der Trapezprofile bei Einsatz in den verschiedensten Bausystemen für Dach, Wand und Decke genannt.

Es ist unter den Bausystemen jeweils abzulesen, welche Seite der Trapezprofile die Korrosionsschutzklasse I, II oder III haben muss.

Als Anmerkung steht interessanterweise unter beiden Tabellen: ‚Für Korrosionsschutzklasse II genügt bei bandbeschichtetem Material (Coil Coating) die übliche Rückseiten- Lackierung von 10 µm Dicke.‘ Dieser zusätzliche Hinweis war damals eigentlich weder erforderlich, noch sinnvoll.

Denn die Definition der Korrosionsschutzklassen wird grundsätzlich nur in der dafür zuständigen, jeweils gültigen DIN 55928-8 (Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungen und Überzüge- Korrosionsschutz von tragenden dünnwandigen Bauteilen) geregelt.

Allerdings steht in der zur Zeit des Erscheinens der DIN 18807-1 gültigen DIN 55928-8 aus März 80 bei KII eine erforderliche Sollschichtdicke der Bandbeschichtung von nur 10 µm. (Anmerkung: Sollschichtdicke, erläutert in DIN 55928-5, heißt heute Nennschichtdicke; bei beiden Begriffen gibt es bezüglich der Schichtdicke ähnliche zulässige Toleranzen.)

In der überarbeiteten DIN 55928-8 aus Juli 94 wird zur Erzielung dieser Korrosionsschutzklasse II aber eine Nennschichtdicke der Bandbeschichtung von 12 µm Dicke gefordert. (Anmerkungen: Mit Erscheinen der überarbeiteten DIN 55928-8 aus Juli 94 wurde die DIN 55928-8 aus März 80 automatisch ungültig. So wird beispielsweise für die Toleranzmessungen der Coils heute auch nicht mehr die in der DIN 18807-1 erwähnte, inzwischen überholte DIN 59232 aus Juli 78, sondern die DIN EN 10143 aus März 93 angewandt.)

Die DIN 18807-1 (Trapezprofile im Hochbau- Stahltrapezprofile) aus Juni 87 gilt nur für Trapezprofile, aber z. B. nicht für Kassettenprofile oder Sandwichelemente. Für diese Bauelemente gilt eindeutig die jeweils aktuelle DIN 55928-8.

Hätten die ‚Verfechter der 10 µm- Theorie‘ recht, so wäre dementsprechend zur Erzielung der Korrosionsschutzklasse II bei Trapezprofilen zusätzlich zum metallischen Überzug eine Bandbeschichtung mit nur 10 µm Nennschichtdicke, und bei allen anderen Bauelementen eine solche mit 12 µm Nennschichtdicke erforderlich.

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